Datenschutz

Jede geschäftsmässige Internetpräsenz und Website in der Schweiz muss ein Impressum enthalten (Impressumspflicht). Die Pflicht zu diesen Impressum-Angaben ergibt sich nach Strafgesetzbuch (StGB) Art. 322 und besteht seit dem 1. April 2012. Bislang galt die Schweizer Impressumspflicht nur für Zeitungen und Zeitschriften. Neu gilt sie auch für die Homepage und Websiten. Im Wortlaut betrifft die Pflicht zum Impressum in der Schweiz, «wer Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet». Für Firmen-Webseiten wie für Einzelunternehmer und zum Beispiel die GmbH müssen also bestimmte Pflichtangaben aufgeführt werden.

In erster Linie soll ein Impressum dem Verbraucher dienen, sich über die Website und den Inhaber zu informieren und schnell Kontakt mit ihm aufnehmen zu können. Der Begriff "elektronischer Geschäftsverkehr" wird durch die Rechtslage nicht eindeutig festgelegt. Im Zweifelsfall ist es anzuraten, ein Impressum mit den Pflichtangaben aufzuführen.

  • Impressum Muster Beispiel WebsiteInhalt:

  • Pflichtangaben Schweiz

  • Muster Impressum kostenlos

  • Einzelfirma

  • GmbH

Die Impressum Muster Vorlage und Pflichtangaben für die Schweiz

Jeder Gewerbetreibende, ob Einzelfirma oder GmbH, der mit einer Homepage und Website im Internet aktiv ist, muss bestimmte Informationen im Impressum hinterlegen. Die allgemeinen Informationspflichten in der Schweiz beinhalten:

Pflichtangaben und Informationen im Impressum

  1. Erkennbarkeit und Verfügbarkeit: Der Hinweis auf das Impressum muss auf der Website schnell und einfach zu finden, unmittelbar zugänglich und ständig verfügbar sein. Das heisst nicht nur auf der Homepage (Startseite), sondern auch auf den Unterseiten. Deshalb empfiehlt es sich, die Impressumsseite auf der Webseite so zu verlinken, dass sie von jeder Unterseite aus erreichbar ist. Hier bietet sich also der Footer (Fussbereich) oder die Sidebar (Seitenleiste) an.

  2. Kontaktdaten und Firmierung: Als Betreiber einer Homepage und Website müssen Sie im Rahmen der Impressumspflicht Ihren vollständigen Namen beziehungsweise die Firmenbezeichnung, inklusive Rechtsform angeben wie die GmbH um ein Beispiel zu nennen. Bei juristischen Personen ist auf eine korrekte Firmierung zu achten und zusätzlich der Vertretungsberechtigte zu nennen. Weiterhin ist die komplette Anschrift, einschliesslich Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort erforderlich. Ein Postfach ist nicht ausreichend. Bei eingetragenen Firmen ist es gegebenenfalls nötig, Angaben über Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, inklusive der entsprechenden Registriernummer zu hinterlegen. Unter Umständen müssen bei bestimmten Berufsgruppen weitere Angaben zu Berufskammern gemacht werden.

  3. Unmittelbare Erreichbarkeit: Weiterhin sind Angaben zu einer Kontaktaufnahme vorzunehmen, die den Kunden eine schnelle Kommunikation ermöglichen. Dazu gehört neben Ihrer E-Mail-Adresse auch eine Telefonnummer. Eine Faxnummer ist laut Pflichtangaben nicht zwingend erforderlich, kann bei Bedarf aber ebenfalls auf der Website angegeben werden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, ist es erforderlich, diese zu nennen.

Kostenloses Vorlage für ein Website-Impressum

Hier finden Sie ein eine entsprechende Vorlage und Text Beispiel zum Verwenden. Mustervorlagen für Einzelunternehmer und juristische Personen wie beispielsweise die GmbH kostenlos. Mit den Pflichtangaben für die Schweiz und Infos rund um die Schweizer Impressumspflicht. Vehicula rutrum facilisi suspendisse nisi iaculis ac eros natoque leo dapibus, auctor metus ultrices hendrerit platea consectetur ornare non tempus sagittis, vulputate eu magna volutpat torquent suscipit ultricies primis tortor. Urna interdum lacinia dictum duis id nec fames eget luctus eu vehicula nisi, vitae tortor nam donec fermentum malesuada dis turpis ad condimentum phasellus.